Camping und Jedermannsrecht am Göta-Kanal

Egal mit welchem Verkehrsmittel man den Göta Kanal besucht oder seiner Route folgt, so benötigt man auf jeden Fall auch übernachtungsmöglichkeiten. Entlang des blauen Bandes findet man sehr viele dieser übernachtungsmöglichkeiten. Man kann an sehr vielen Stellen Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze und auch Stellplätze für Wohnmobile finden. Hinzu kommt dann auch noch die Möglichkeit ein Zelt in der Natur für jeweils eine Nacht aufzustellen, und dies im Rahmen des nordischen Jedermannsrechts.
 
Einige der Hotels, Pensionen und Jugendherbergen, in denen nicht nur Jugendliche übernachten können, liegen direkt am Göta Kanal und sind daher sehr gefragt. Wer den Göta Kanal mit dem Fahrrad oder zu Fuß entdecken will, sollte in den Sommermonaten sein Hotel, oder auch die Jugendherberge, daher sehr frühzeitig buchen, da zeitweise die Nachfrage enorm ist. Autofahrer finden indes auch im Radius von 20 Kilometer der verschiedenen Kanal-Orte weitere Unterkünfte. Luxushotels sollte man direkt am Göta Kanal allerdings gar nicht erst suchen, denn diese findet man in der Regel nur in den nahe liegenden Städten.

Der Göta Kanal in Borensberg
Foto: Herbert Kårlin

Für Wohnmobile und Wohnwagen existieren entlang des Göta Kanals zahlreiche Campingplätze und auch Stellplätze. Auch einen Platz auf einem der Campingplätze sollte man sehr früh reservieren, da die Menge der Plätze beschränkt ist und der Göta Kanal jedes Jahr mehr Besucher anzieht. Unter den Stellplätzen findet man nur sehr wenig kostenlose Plätze, und sämtliche Stellplätze sind jeden Tag sehr früh besetzt, was eine Planung sehr schwierig macht. Nur wenige Stellplätze am Göta Kanal sind kostenlos, wobei jedoch alle unter ihnen nur eine begrenzte Zeit benutzt werden dürfen, nur selten länger als 48 Stunden.
 
Auf Parkplätzen darf man in Schweden grundsätzlich nicht übernachten, also schlafen, auch dann nicht wenn dort über Nacht geparkt werden kann. Um zu wissen welche Regeln auf einem Parkplatz gelten, sollte man die entsprechenden Schilder sehr genau lesen, da Parkplätze mit übernachtungsmöglichkeit grundsätzlich entsprechend ausgeschildert sind. Das nordische Jedermannsrecht gilt grundsätzlich nicht für Autos, Wohnmobile, Wohnwagen, Motorräder oder Mopeds.
 
Wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann sich in Schweden auch auf das Jedermannsrecht berufen und sein Zelt, jeweils für eine Nacht in der Natur aufstellen, allerdings unter Einhaltung gewisser Regeln und entsprechender Rücksichtnahme auf die Natur. Fahrradfahrer müssen bedenken dass sie auch Wanderwege und Waldwege benutzen dürfen, dort aber Fußgänger das Vorrecht haben. Zu beachten ist auch dass man unter einem Fahrrad weder ein Mountainbike, noch aber ein E-Bike, versteht, denn für Mountainikes gelten zusätzliche Beschränkungen und E-Bikes werden, auf Grund ihrer Batterie, in Schweden nicht als Fahrrad eingestuft, können daher keine Wanderwege benutzen und können sich auch nicht auf das Jedermannsrecht (Allemansdrätt) berufen.